Antworten auf Fragen,
die alle stellen ; )
Die häufigsten Fragen an uns
- Was brauche ich nach dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags?
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Bei Ersterwerb der Klassen A oder B:
- einen Sehtest (im Bedarfsfall ein Gutachten vom Augenarzt)
- eine Bescheinigung über Teilnahme an einem "Erste Hilfe Kurs"
- ein biometrisches Passfoto
Bei Erweiterungen, Umschreiber, Mofa und weiteren Klassen, melde dich bitte direkt bei uns.
- Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
- Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters siehe: Führerscheinklassen
- Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
- Du darfst bei Ersterwerb der Klassen B, AM, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
- Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
- Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
- Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
- Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
- Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
- Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters. siehe: Führerscheinklassen
- Wie lange dauert die praktische Prüfung?
- In der Regel zwischen 30-75 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
- Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
- Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
- Wie lange dauert die Probezeit?
- Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhälst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
- Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
- Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. Bei einem oder mehreren schwerwiegenden Verstößen wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
- Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
- Ist es egal welches Passfoto ich nehme?
- Nein, es sollte sich um ein biometrisches Passfoto mit folgenden Angaben handeln: Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotografen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
- Wie kann ich "Punkte" abbauen?
- Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.